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vollstreckbares Urteil

См. также в других словарях:

  • Vorbehaltsurteil — Vor|be|halts|ur|teil (Rechtsspr.): Urteil, mit dem ein Streit nur unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung mit einer Gegenforderung beigelegt wird. * * * Vorbehalts|urteil,   Zivilprozess: selbstständig anfechtbares,… …   Universal-Lexikon

  • Klage — Vorhaltung; Beschwerde; Anklage; Klageschrift; Wehklagen; Gejammer; Wehgeschrei; Lamento (umgangssprachlich); Jammer * * * Kla|ge [ kla:gə], die; , n …   Universal-Lexikon

  • Einmietbetrug — Dieser Artikel wurde auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Soziologie eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Artikel aus dem Themengebiet Soziologie auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses… …   Deutsch Wikipedia

  • Einmietungsbetrug — Dieser Artikel wurde auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Soziologie eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Artikel aus dem Themengebiet Soziologie auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietbetrüger — Dieser Artikel wurde auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Soziologie eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Artikel aus dem Themengebiet Soziologie auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietnomaden — Dieser Artikel wurde auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Soziologie eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Artikel aus dem Themengebiet Soziologie auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses… …   Deutsch Wikipedia

  • Miettourismus — Dieser Artikel wurde auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Soziologie eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Artikel aus dem Themengebiet Soziologie auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgschaft — Bürgschaft, ein dem Gläubiger gegenüber abgegebenes und von diesem angenommenes Versprechen einer Person (Bürge), für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Schuldner) einzustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesellschaft [2] — Gesellschaft (Sozietät, latein. Societas), im Rechtssinn die durch Vertrag zustande gekommene Vereinigung mehrerer Personen zur Errichtung eines gemeinsamen erlaubten Zweckes, insbes. gemeinsamen Vermögenserwerbes. Während sich das römische Recht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen — liegt dann vor, wenn das Gericht ausspricht, daß ein an sich wegen mangelnder Rechtskraft nicht vollstreckbares Urteil (s. Vollstreckungsurteil) vorläufig vollstreckt werden darf. Nach der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 708) sind eine Reihe von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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